Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der St. Getreu-Straße 36B hat die Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e. V. eine Stellungnahme verfasst, in der die mehrfache Überschreitung des im gültigen
Bebauungsplan festgesetzten Maßes kritisiert wird. Es gab gute Gründe für die Aufstellung dieses Bebauungsplans - wir befinden uns an einer historisch wertvollen und ökologisch sensiblen Kloster- und
Kulturlandschaft der Michelsberger Benediktiner am Ottobrunnen. Wird eine derart starke Abweichung vom baulichen Maß zugelassen, schafft das einen Präzedenzfall, auf den sich andere Bauherren dann zu
Recht berufen könnten.
Unsere Stellungnahmen sind nie von Neid geprägt. Laut unserer Vereinssatzung kümmern wir uns u. a. um den Schutz des historischen Stadtbilds. Wir sprechen uns gegen das Bauvorhaben aus, weil es
die Bestimmungen im bestehenden Bebauungsplan um das mehrfache überschreitet. Dabei ist es nebensächlich, ob der überdimensionierte Bau von einem oder 30 Personen bewohnt werden soll.
Im Übrigen tragen die Gemeinden nach Bundesbaugesetz und Bayerischer Bauordnung Verantwortung und haben Verpflichtungen:
§ 1 Abs. 5 und 6 (Nr. 5): Den Gemeinden wird bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Verpflichtung auferlegt „die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu
erhalten und zu entwickeln“ sowie „die Belange der Baukultur, (…) die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes“ zu berücksichtigen.
Art. 8: „Baugestaltung: Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken.
Bauliche Anlagen dürfen das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten.“
Dies legen wir den Entscheidungsträgern hiermit ans Herz.
(Abbildung: Planausschnitt aus dem Bebauungsplan der Stadt Bamberg)