Keine Parkdecks an St. Getreu!
Die Schutzgemeinschaft spricht sich vehement gegen den Bau neuer Parkdecks an St. Getreu aus. Wir sind trotz eines aufgehübschten Zahlenspiels (s. u.) des Referenten Bertram Felix der Meinung, dass der Stadtratsbeschluss in der Vollsitzung am 24. Oktober 2012 über zwei Parkdecks und eine offene Garage für insgesamt 100 Parkplätze die Ergebnisse des Mediationsverfahrens "Mobilität im Berggebiet" konterkariert. Frühere Zusagen und Versprechungen vonseiten der Verwaltung werden damit obsolet, und die Bürger fühlen sich zu Recht hinters Licht geführt.
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Istzustand |
Übergang |
Ende |
Klosteranlage |
77 |
58 |
28 |
Ottobrunnen |
25 |
0 |
0 |
Antonistift |
18 |
0 |
0 |
Parkdecks |
0 |
0 |
100 |
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120 |
58 |
128 |
Zahlenspiel des Stiftungsreferenten - Quelle: Bamberger Online-Zeitung.
Die neue Summe von 128 Parkplätzen suggeriert, dass es sich um eine Erhöhung von nur 8 Parkplätzen handelt. Dem ist nicht so, denn die 25 Parkplätze am Ottobrunnen gibt es offiziell nicht, die Autos stehen im absoluten Halteverbot. Diese Anzahl der Parkplätze wird dadurch nachträglich legalisiert. Außerdem gäbe es im Innenhof der Klosteranlage demnach keinen einzigen Parkplatz mehr, und das, obwohl Teile der Verwaltung demnächst den Galeriebau beziehen werden. Dies ist nur schwer zu glauben. Wir vermuten, dass hier dennoch Parklätze ausgewiesen werden, vermutlich wohl nur für "Berechtigte".
Als nahezu skandalös empfindet die Schutzgemeinschaft jedoch das Verfahren. Über einen einfachen Stadtratsbeschluss wird ein unserer Ansicht nach notwendiges Bebauungsplanverfahren umgangen. Damit ersparen sich die Verantwortlichen eine planungsrechtliche Vorbereitung ebenso wie die notwendige Umwelt- und Denkmalschutzprüfung. Das betroffene Areal liegt aber nicht nur in einem aus Sicht des Naturschutzes sensiblen Bereich, es befindet sich innerhalb des Stadtdenkmals in direkter Nachbarschaft des Welterbes (s. Kartenausschnitt Grenzen Welterbe und Stadtdenkmal).
Dazu kommt, dass sich die Parkdecks, wie sie im Plan der Sozialstiftung dargestellt sind (s. u., gelb hinterlegt), so nicht umsetzen lassen. Beabsichtigt oder nicht - es fehlen Hinweise auf den Platzbedarf notwendiger Rampen und Auffahrten (s. u. Bild Bing Maps).
Die dritte Dimension wird völlig außer Acht gelassen. Besonders augenfällig wird diese Unterlassung vor allem beim Bauvorhaben einer "offenen Garage" (blau hinterlegt), die als Grenzbebauung zur ehemaligen Direktorenvilla geplant ist. Diese Villa wurde 1899 nach Plänen von Hans Jakob Erlwein errichtet und steht als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz. Die Garage wird die Villa und den kleinen Park optisch stark beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang sei auf § 6 (1) des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes hingewiesen, wonach es bei Eingriffen und Veränderungen in der Umgebung eines Denkmals einer Erlaubnis bedarf. Die Villa ist übrigens in städtischem Besitz…
Innerhalb der rot umrandeten Flächen bestehen bereits Parkplätze. Hier soll künftig auf 2 Etagen geparkt werden, was bedeutet, dass Auffahrten bzw. Rampen notwendig werden. Davon ist im Plan der Sozialstiftung nichts zu sehen.
Da die beiden anderen Varianten der Verwaltung 141 bzw. 195 neue Parkplätze enthielten (s. rot umrandete Flächen im Plan der Sozialstiftung), mögen die 27 Stadträte, die dafür gestimmt haben, wohl die Variante 1 für eine moderate und verträgliche Lösung gehalten haben.
Die Schutzgemeinschaft ist jedoch überzeugt, dass die Varianten 2 und 3 schon die geplante Erweiterung andeuten, denn, so Prof. Seitz (CSU-Fraktion), "die 100 Parkplätze im zu errichtenden Parkdeck wären für die Sozialstiftung mit der expandierenden Ambulanz nach 2020 nie und nimmer ausreichend" (Zitat aus der Bamberger Online-Zeitung). Er forderte, "der Bevölkerung reinen Wein einzuschenken."
Die Schutzgemeinschaft Alt Bamberg hätte nichts dagegen…
Und: Trotz Stadtratsbeschluss sind wir der Meinung: das letzte Wort ist noch nicht gesprochen!